Klaus Steiner informiert…

„Familien mit kleinen Kindern sollen finanziell kraftvoll unterstützt werden – damit sie in Bayern gut leben können und die Kinder beste Startchancen haben.“

 

 

Alle Eltern erhalten diese Leistung, unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht. So werden Familienentwürfe nicht gegeneinander ausgespielt. Alle Eltern erhalten bessere Unterstützung, v.a. für Erziehung und Bildung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten wollen. Denn Eltern wissen selbst am besten, ob sie das Geld für den Elternbeitrag in der Kita oder andere Förderangebote für ihr Kind ausgeben wollen. Das bayerische Familiengeld soll zum 1. September 2018 starten. Ab 1. September 2018 zahlt der Freistaat das bayerische Familiengeld für ca. 250.000 Kinder.

 

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- Mit dem bayerischen Familiengeld bekommen Familien mit kleinen Kindern, die zwei Jahre Familiengeld beziehen, insgesamt mehr Geld als bisher mit dem Betreuungsgeld und dem Landeserziehungsgeld zusammen.

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- Gerade auch einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern und Familien mit mehreren Kindern sollen profitieren.

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- Vom bayerischen Familiengeld werden künftig alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern profitieren.

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- Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren insgesamt 6.000 bzw. 7.200 Euro.

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- Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt.

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- Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Für 98 % der Eltern ist damit kein weiteres Tätigwerden erforderlich. Sie erhalten das Familiengeld automatisch ausgezahlt.

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- Unser Anliegen ist ein echtes „Mehr“ für alle Familien, auch für Geringverdiener. Daher steht in unserem Gesetzentwurf in Art. 1: „Das Familiengeld soll auf existenzsichernde Sozialleistungen nicht angerechnet werden.“ Das heißt: keine Anrechnung auf Hartz IV.

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