Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CSU-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:

Die Planungen zum Umbau und Renovierung der Güterhalle sind bis zur Klärung

folgender Fragen einzustellen:

  1. Gibt es aktuelle Gutachten zu den Altlasten und Kriegslasten hinsichtlich der erworbenen Grundstücksflächen (Fl.Nr. 794 und Fl.Nr 792/3)?
  2. Ist der Stadt Traunstein das Gutachten der DB AG vom 28.09.1999 (insbesondere Anlage 1.5.1) bekannt, das die Kriegseinwirkungen im Bahnhofsbereich darstellt?
  3. Gibt es für die Güterhalle eine Negativbescheinigung des Kampfmittelräumdienstes?
  4. Kann ausgeschlossen werden, dass sich unter der Güterhalle Altlasten und/oder Kriegslasten befinden?
  5. Gibt es ein baubiologisches/immissionsschutzfachliches Gutachten zur Güterhalle, insbesondere zu den Themen Lärm und elektromagnetische Strahlung?

 

Stadtratsfraktion

TRAUNSTEIN

Begründung:

Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand der CSU-Stadtratsfraktion ist es nicht ausgeschlossen, dass sich noch Fliegerbomben oder ähnliche Kriegslasten unter der Güterhalle befinden. Das Gutachten vom 28.09.1999 zeigt die einzelnen Bombenkrater der Angriffe von 1945 am Bahnhofsgelände. Zwar finden sich - laut Gutachten – auf der Fläche auf der heute die Güterhalle steht, keine Bombeneinschläge, allerdings sind die Bombeneinschläge in unmittelbarer Nähe zur Güterhalle dargestellt. Ungeklärt ist die Frage, wieso sich auf der Fläche der heutigen Güterhalle keine Bombeneinschläge befinden sollen. Die Güterhalle ist nur zu 7% unterkellert. Größere Erdarbeiten gab es deshalb beim Bau der Güterhalle in den Jahren 1949 und 1950 nicht. Das Auffinden von Kriegslasten in der damaligen Zeit kann deshalb nahezu ausgeschlossen werden. Offen ist die Frage, ob und wie der Untergrund unter der Güterhalle im Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens von 1999 untersucht wurde.

Sollte der Kriegslastenverdacht nicht ausgeschlossen werden hält die CSU-Fraktion das Vorantreiben der Planungen für unverantwortlich. Sicherheit und Gesundheit müssen - insbesondere bei einer städtischen Einrichtung - gewährleistet sein.

In baubiologischer und immissionsrechtlicher Hinsicht stellt sich die Frage, ob die Güterhalle für eine höherwertige Nutzung geeignet ist. Hierzu gibt es bisher keine Stellungnahmen oder dergleichen, die dem Stadtrat bekannt sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Osenstätter, Fraktionsvorsitzender

Christian Hümmer, CSU-Ortsvorsitzender

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