1. Berücksichtigung von rechtlichen, religiösen, kulturellen und ethnischen Gemeinsamkeiten bei der Zuteilung, Verteilung und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
  2. Strikte gesonderte und gemeinsame Unterbringung von christlichen Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak.

Die Mandatsträger der CSU in Bund und Land sowie in den kommunalen Gremien werden gebeten bei den zuständigen Stellen des Bundes und des Freistaats darauf hinzuwirken, daß bei der Zuteilung, Verteilung und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern nachfolgende Prinzipien beachtet werden:

  1. Soweit möglich sollen Flüchtlinge und Asylbewerber je nach ihrer rechtlichen, religiösen, kulturellen und ethnischen Herkunft und Zugehörigkeit in entsprechend zu bildenden homogenen Gruppen zugeteilt und möglichst räumlich getrennt untergebracht werden. Solche Gruppen könnten je nach zahlenmäßger Größenordnung auch schon bei Vorliegen von nur einem (z.B Religion) oder zweien der genannten Kriterien gebildet werden.
  2. Bei christlichen Flüchtlingen und Asylbewerbern aus Syrien und dem Irak ist strikt auf eine von Muslimen getrennte Unterkunft dieser Flüchtlingsgruppe zu achten.

Begründung:

Zu 1. Die Zuteilung und Unterbringung von jeweils homogenen Flüchtlingsgruppen erleichtert personell (Sprache, Essen, Verhalten) und damit auch finanziell die Betreuung der Asylbewerber. Für die Flüchtlinge in solchen Gruppen bringt die gemeinsame Unterbringung mit "Schicksalsgefährten" gleicher Kultur, Religion und/oder Herkunft vor allem psychische Vorteile. ( keine Bedrohungsängste, Verständnis und weniger Verlorenheit). Sie könnte außerdem auf beiden Seiten durch gezielte Information mehr Toleranz und Verständnis für einander ereichen.

Zu 2. Das Leben und Überleben der assyrischen, chaldäischen und armenischen Christen ist in ihren Heimatländern Syrien und Irak bei den dortigen brutalen Auseinandersetzungen und mörderischen Terrorakten kaum mehr möglich. Selbst wenn diese verfolgten und oftmals traumatisierten Christen nach Deutschland kommen konnten, werden sie in Asylantenheimen oftmals von fanatischen Moslems bedroht.

Nach entsprechenden Recherchen haben darüber Die Zeit (Ausgabe 32; 2014), der BR (Report München) und die FAZ berichtet.

Für diese Flüchtlingsgruppe kann daher nur wirksamer Schutz und ausreichende psychische und religiöse Betreuung erreicht werden, wenn sie gemeisam und von Muslimen getrennt untergebracht werden. Es kommt hinzu, daß diese von allen Seiten bedrängte Gruppe in der Öffentlichkeit kaum Aufmerksamkeit und Unterstützung erfährt. Gerade für diese Gruppe dürfte aber in der aufnehmenden Bevölkerung bei entsprechender Information Wohlwollen und Unterstützung zu erreichen sein. Der Einsatz für diese Flüchtlingsgruppe entspricht zudem den Grundsätzen und grundlegenden Werten der CSU."

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