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Der CSU-Ortsvorstand und die CSU-Stadtratsfraktion haben gemeinsam die unten stehenden politischen Bedingungen erarbeitet. Diese Leitplanken sind aus unserer Sicht dringend notwendig, um eine sinnvolle, finanzierbare und für die Bürger akzeptable Durchführung der Landesgartenschau zu gewährleisten. Insbesondere wird die Stadtratsfraktion im weiteren Fortgang des Planungsprozesses sehr genau darauf achten, dass die Stadt keine unüberschaubaren finanziellen Risiken eingeht. Dafür sind wir - wie auch bei anderen Projekten - Garant.

10 politische Bedingungen für die Durchführung der Landesgartenschau 2022

In Kenntnis der kontroversen Diskussionen um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2022 in der Traunsteiner Bürgerschaft und als Schlussfolgerung der öffentlichen Diskussionsveranstaltung der CSU Traunstein am 25.09.2015 (CSU Bürgerforum

LGS: Landesgartenschau 2022 – Wie schafft Traunstein das?“) haben Ortsvorstand und Stadtratsfraktion der CSU 10 politische Bedingungen für die Durchführung der Landesgartenschau beschlossen:

1. Professionelles Management:

Grundbedingung für eine erfolgreiche Landesgartenschau ist ein professionelles Management in Politik und Geschäftsführung.

2. Begrenzung der Ausgaben - Finanzierungskonzept erstellen:

Die Stadt muss ein tragfähiges, ehrliches Finanzierungskonzept erstellen. Hierzu sind folgende Schritte notwendig:

  • Der Investitionshaushalt für die Landesgartenschau ist vom Stadtrat auf einen bestimmten Rahmen zu deckeln. Der Rahmen ist in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und der anstehenden Aufgaben zu bestimmen.
  • Der zu erwartende Finanzbedarf ist auf die kommenden Haushaltsjahre zu verteilen. Für eine etwaige Neuverschuldung ist ein Tilgungsplan zu erstellen.
  • Alternative Finanzierungsformen sind zu prüfen, insbesondere die Einbeziehung privater Investoren.

3. Erfüllung aller Pflichtaufgaben - keine Kürzung bewährter freiwilliger Leistungen:

Die Landesgartenschau kann nur unter der Maßgabe durchgeführt werden, dass die Pflichtaufgaben und bewährten freiwilligen Leistungen in vollem Umfang wie bisher fortgeführt werden.

4. Keine Steuererhöhungen:

Eine Erhöhung der gemeindlichen Steuern zur Finanzierung der Landesgartenschau lehnt die CSU ab.

5. Transparenz schaffen – Bürger einbeziehen:

Für die Durchführung der Landesgartenschau ist Akzeptanz in der Bürgerschaft notwendig. Die Stadt hat deshalb die Bürger/innen regelmäßig über die einzelnen Planungsfortschritte zu informieren. Dazu sind Veranstaltungen, Informationen über die Medien und Publikationen notwendig.

6. Keine Entscheidung ohne Eigentümer, Anlieger und Betroffene:

Alle Eigentümer, Anlieger und direkt Betroffenen müssen persönlich vom Oberbürgermeister über die Planungen informiert werden. Grundstücke dürfen nur dann mit einbezogen werden, wenn die Eigentümer zugestimmt haben. Hierzu sind mindestens Absichtserklärungen einzuholen. Die Darstellung von Grundstücken in Publikationen der Stadt ohne Zustimmung der Eigentümer hat zu unterbleiben.

7. Konzentration auf die wesentlichen Maßnahmen – Alternativen planen:

Nicht alles wird machbar sein. Die Planungen sind auf die wesentlichen Maßnahmen zu begrenzen. Priorität haben die Maßnahmen, die einen spürbaren langfristigen städtebaulichen Vorteil bieten und Entwicklungschancen eröffnen. Es müssen verschiedene planerische Alternativen ernsthaft geprüft werden. Dies gilt insbesondere für eine mögliche Tiefgarage unter dem Karl-Theodor-Platz, den Festplatz und die dort vorhandenen Parkplätze. Sollten sich einzelne Projekte als nicht durchführbar erweisen, müssen realisierbare Alternativen zur Verfügung stehen.

8. Ideenwettbewerbe vor Realisierungswettbewerben:

Bei den anstehenden städtebaulichen Wettbewerben ist Ideenwettbewerben der Vorrang vor Realisierungswettbewerben zu geben. So entsteht kein Zwang zur Umsetzung einer Planung und die Stadt ist in ihrer Entscheidung freier, wie sie mit den Wettbewerbsergebnissen umgeht. Vor der Durchführung der Wettbewerbe ist eine breite Diskussion notwendig, was die Aufgabenstellung der Wettbewerbe sein soll. Die Wettbewerbsjury muss überwiegend mit Stadträten besetzt sein, um eine Abkopplung des planerischen Wettbewerbs von Stadtrat und Bürgerschaft zu vermeiden.

9. Heimische Wirtschaft berücksichtigen:

Die heimische Wirtschaft ist bei den Vergabeentscheidungen besonders zu berücksichtigen. Dass dies - auch rechtlich – möglich ist, zeigt die Erfahrung der vergangenen Landesgartenschauen. Hier wurden die Aufträge zu 60% - 80% an die jeweilige heimische Wirtschaft vergeben.

10. Einbeziehung des Landkreises:

Der Landkreis ist frühzeitig in die Planungen zur Landesgartenschau einzubeziehen. Hierzu müssen Gespräche zwischen Oberbürgermeister und Landrat möglichst bald stattfinden.

 

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